Das ambulant betreute Wohnen in dieser Wohngemeinschaft bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, weitgehend selbständig zu leben, im Bedarfsfall jedoch Unterstützung und Hilfe zu erhalten. Personen, deren individueller Hilfebedarf keine stationäre Versorgung notwendig macht, jedoch eine Betreuung im Rahmen des ambulant betreuten Einzelwohnen eine Überforderung darstellen würde, können in dieser Wohnform betreut und gefördert werden. Ein späterer Wechsel in das betreute Einzelwohnen ist das Ziel.
2. Personenkreis
Zielgruppe sind erwachsene Frauen und Männer mit leichter bis mittelgradiger Intelligenzminderung, Entwicklungsstörungen und ggf. zusätzlicher Verhaltensauffälligkeiten
oder von einer derartigen Behinderung bedrohte Menschen im Sinne der Eingliederungshilfe für Erwachsene.
3. Aufnahmekriterium
Aufgenommen werden behinderte Menschen, die bereit sind ihren bisher vertrauten schützenden Bereich (Wohnheim oder Elternhaus) zu verlassen, um mehr Verantwortung für die eigene Person und mehr Selbständigkeit zu übernehmen.
4. Zielsetzung
Ziel der therapeutischen Wohngemeinschaft ist die individuelle Lebensqualität zu verbessern bzw. zu erhalten, die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen
5. Betreuung
Die Betreuung erfolgt durch geschultes Fachpersonal, vorrangig Diplom Pädagogen, Heilerziehungspfleger und Erzieher. Die ambulante Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der einzelnen Person.
6. Info zur Wohngemeinschaft
In der therapeutischen Wohngemeinschaft leben 5 Personen in einer Wohnung. Jeder Bewohner verfügt über ein geräumiges Einzelzimmer als persönlichen Rückzugsraum. Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und alle anderen Nutzräume stehen gemeinschaftlich zur Verfügung.
Die therapeutische Wohngemeinschaft gehört zur St. Anna Wohngemeinschaft und befindet sich im Haus gegenüber der Haupteinrichtung. So steht jederzeit im Bedarfsfall ein Ansprechpartner zur Verfügung.
7. Kosten
Kostenträger für die Unterbringung ist in erster Linie die Sozialhilfeverwaltung für den Bezirk Niederbayern. Eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist abgeschlossen.