St. Anna Wohngemeinschaft
Heimat ist da, wo man sich nicht erklären muss. Johann Gottfried von Herder
Stationär betreute Wohngemeinschaft - ambulant betreute Wohngemeinschaft - Betreutes Wohnen
Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Stationär betreute Wohngemeinschaft
Wohnen in der St. Anna-Wohngemeinschaft
Die St. Anna-Wohngemeinschaft ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe und steht behinderten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung Hilfe in besonderen Lebenslagen bedürfen, zur Verfügung. Bedingung für eine Aufnahme ist, dass der Bewohner einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte hat.
Größe der Einrichtung: 1 Wohngruppe für 10 Personen Grundziel der Unterbringung ist die Beheimatung.
Dies bedeutet, daß dem Bewohner bestmögliche Hilfe und Förderung zuteil kommen muß.
Die Betreuung gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
* pädagogische Arbeit
* Freizeitangebot als Ausgleich zur Arbeit
* Regeneration nach ermüdender Tätigkeit im Berufsleben
* Hinführung des Betreuten zur Selbständigkeit
* Sozialerziehung (Umgangsformen, Anstand, Rücksichtsnahme, Hilfsbereitschaft, Kontaktfähigkeit, Gruppenfähigkeit)
* Lebenspraktische Erziehung (Aus- und Ankleiden, Essen und Trinken,Körperhygiene, Umgang mit Geld,
räumliche und zeitliche Orientierung, Einkaufen, Verkehrssicherheit, Kleiderpflege, usw.)
* Musische Förderung (Malen und Zeichnen, Formen, Werken, darstellendes Spiel, Musizieren, Sport.)
* Verstandeserziehung (Gegenstandsverständnis, Zahlenverständnis, Zeichenverständnis)
* Gestaltung des Gruppenlebens mit dem Ziel die Gruppe als Heimat und Familie zu erfahren. Überschaubare
Gruppengröße - 10 Personen; dadurch Beachtung der Individualität des Einzelnen; Achtung des intimen
Wohnbereiches des Einzelnen und individuelle Ausstattung des Zimmers nach den Wünschen des Bewohners.
* Schaffung von Kontakten zur Außenwelt und Förderung von Begegnungs- und Integrationsmaßnahmen.
Integration in örtlichen Vereinen, Mitgliedschaft in Verbänden, Elternabende, usw.
Ein differenziertes Wohn- und Betreuungsangebot soll den behinderungsbedingten Problemen und Bedürfnissen des Einzelnen Rechnung tragen. Das Wohnangebot erstreckt sich auf die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern; Gemeinschafts- und Therapieräume sowie Sanitärräume stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Ein entsprechend großer Garten mit beheiztem Pool beeinflusst die Wohnqualität positiv.
Die Betreuung erfolgt durch ausgebildetes Fach- und Hilfspersonal und entspricht der Heimmindestpersonalverordung.
Mit jedem Bewohner (bzw. gesetzlichen Vertreter) wird ein Heimvertrag erstellt. Darin verpflichtet sich der Träger zur Erbringung von Leistungen wie:
a) allgemeine pädagogische Betreuung und Förderung der lebenspraktischen Verrichtungen, der persönlichen
Lebensführung und des sozialen Verhaltens.
b) Benützung der Gemeinschaftseinrichtungen
c) Teilnahme an Freizeitangeboten
d) Aufwendungen für Beschäftigungs- und Förderungsmaterial sowie für Gemeinschaftsveranstaltungen und das
Freizeitangebot.
e)Persönliche Hilfeleistungen z.B. Mithilfe bei persönlichem Schriftwechsel unter Wahrung des Briefgeheimnisses
und der Schweigepflicht
f) Mithilfe beim Verkehr mit den Behörden.
g) Verpflegung
h) Stellung von Bettwäsche sowie Übernahme der Wäscherei- und Reinigungsdienste für die persönlichen
Bekleidungs- und Wäschestücke.
i) Medizinisch- pflegerische Versorgung, soweit der Gesundheitszustand und das Alter es üblicherweise
erforderlich machen, es sich nicht um eine akute Erkrankung handelt und das Personal hierzu in der Lage ist.
Grundpflege sowie Behandlungs- und aktivierende Pflege nach ärztlicher Anordnung.
j) Die freie Arztwahl ist gewährleistet.
Die Betreuung erfolgt unter Wahrung der Intimsphäre des Bewohners und Berücksichtigung der Wünsche des Behinderten.
Organisation und Aufbau der Wohnstätte orientieren sich an der Wohnform der nichtbehinderten Menschen. Die angestrebte Ähnlichkeit soll die Wahrung von Individualität, Privatheit, persönlicher Entwicklung, Selbständigkeit und Teilhaben am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.Die Wohnstätte versteht sich als Lebensraum für Menschen, die auf betreuende, fördernde und pflegerische Leistungen angewiesen sind.Die Wohngemeinschaft hält qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl vor und gewährleistet die soziale Einbindung in das örtliche Gemeinwesen. Regelmäßige Besprechungen der Mitarbeiter zum inhaltlichen und organisatorischen Ablauf dienen der Qualität der Betreuung. Die Leistungen der Wohngemeinschaft werden in einer Dokumentation festgehalten.
Die Einrichtung überprüft ihre erbrachten Leistungen anhand oben genannter Qualitätsmerkmale.
Kostenträger für die Unterbringung ist in erster Linie die Sozialhilfeverwaltung für den Bezirk Niederbayern. Eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung ist abgeschlossen.